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Neue Berufsordnung in Hamburg für Pflegende

In Hamburg ist 2009 eine neue Berufsordnung für Pflegende in Kraft getreten. Die Berufsordnung definiert Berufsaufgaben und Pflichten, wie z. B. die Schweigepflicht, Beratungspflicht, aber auch die Organisation, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege.

Neu ist die eigenverantwortliche Verpflichtung zur Fortbildung - jährlich sind 20 Fortbildungspunkte von jeder Pflegekraft zu erbringen.

In Unternehmen mit einem gut eingeführten und umgesetzten QM-System ist diese Forderung relativ leicht zu erbringen. Anbei einige Beispiele dafür:

  • Mitarbeit in einem QZ                                                           2 Punkte je Termin(jeweils 90 Min.)
  • Interne Fortbildung                                                               1 Punkt je Einheit (1 Einheit = 45 Min.)
  • Mitgliedschaft in einem Berufsverband                            3 Punkte je Jahr
  • Abo einer Fachzeitschrift                                                     3 Punkte je Jahr

Auf dem Pflegekongress in Hamburg wurde dies als  Meilenstein auf dem Weg zu einer größeren Professionalisierung des Berufs betrachtet! Es kann auch nach außen deutlich werden, welche Anforderungen und Qualitätsansprüche in der Pflege vorhanden sind.

Informieren und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter, überlegen Sie, welchen Beitrag Sie als Unternehmer für Ihren Betrieb leisten können!

Neue Berufsordnung.pdf